#1

Regierung legt Novellierung des Tierschutzgesetzes vor - Neue Erlaubnispflicht für die Einfuhr, Verbringung oder Vermittlung von

in Brisante Themen 17.09.2012 12:23
von Muriel (gelöscht)
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Berlin: Die Bundesregierung legte am 11.09.2012 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes (17/10572) vor. Die Änderung soll unter anderem zur Vermeidung, Verminderung und Verbesserung der Verwendung von Tieren zu wissenschaftlichen Zwecken beitragen und die betriebliche Eigenkontrolle im Hinblick auf den Tierschutz etablieren. Daneben sieht das Gesetz ein Verbot für die betäubungslose Ferkelkastration bis zum Jahr 2017 vor und ein Verbot des Schenkelbrandes bei Pferden.

Ausweitung der Erlaubnispflicht: Zukünftig §11-Genehmigung nach dem TierSchG für die Einfuhr, das Verbringen oder die Vermittlung von Tieren aus dem Ausland erforderlich

Für die Tätigkeit der Verbringung, Einführung oder Vermittlung von Wirbeltieren zum Zweck der Abgabe an Dritte sieht der Gesetzentwurf eine Erlaubnispflicht vor. Hiervon wäre alle Tierheime, Tierschutzvereine, aber auch private Tierschützer betroffen, die Hunde oder Katzen aus dem Ausland nach Deutschland verbringen, einführen oder vermitteln.

In der Bundestagsdrucksache 17/10572 (3. Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes) schlägt die Bundesregierung dazu auf Anregung des Bundesrates einen neuen Erlaubnisvorbehalt vor (§ 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 – neu –). Danach bedarf der Erlaubnis, "wer Wirbeltiere, die nicht Nutztiere sind, zum Zwecke der Abgabe gegen Entgelt oder eine sonstige Gegenleistung in das Inland verbringen oder einführen oder die Abgabe solcher Tiere, die in das Inland verbracht oder eingeführt werden sollen oder worden sind, gegen Entgelt oder eine sonstige Gegenleistung vermitteln,".

"Aus Sicht der Bundesregierung ist dabei als Voraussetzung für die Erlaubnispflichtigkeit des Verbringens oder der Einfuhr von Tieren in das Inland zum Zwecke der Abgabe die Entgeltlichkeit oder der Erhalt einer Gegenleistung für die genannten Tätigkeiten vorzusehen. Andernfalls würden auch rein private Abgaben, etwa an Familienangehörige, genehmigungspflichtig. Zwischen dem Erhalt des Entgeltes beziehungsweise der Gegenleistung und der Leistung desjenigen, der ein Tier zwecks Abgabe in das Inland verbringt oder einführt oder diese Abgabe vermittelt, muss lediglich eine ursächliche Verknüpfung bestehen. Die Entgeltlichkeit setzt dabei nicht voraus, dass ein Gewinn erzielt wird. Ausreichend ist zum Beispiel, dass derjenige, an den das Tier abgegeben wird, die Kosten für das Verbringen oder die Einfuhr des Tieres erstattet."

Zudem ist nach Auffassung der Bundesregierung für die Erlangung der gegebenenfalls erforderlichen Erlaubnis und Schaffung der behördlichen Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis eine Übergangsfrist von einem Jahr vorzusehen.

Am 17.10.2012 findet die öffentliche Anhörung zur Novellierung des Tierschutzgesetzes statt. Das Inkrafttreten des Gesetzes ist für Ende 2012 vorgesehen.

Nachtrag:
Bei der im Gesetzentwurf neu vorgeschriebene Erlaubnispflicht handelt es sich nicht um eine Erlaubnis nach §11 Abs. 1 Nr. 2 als "tierheimähnliche Einrichtung", die üblicherweise deutsche Tierheime und größere Aufnahmestationen oder Pflegestellen von Tierschutzvereinen besitzen, sondern um eine Genehmigung nach §11 Abs. 1 Nr 3 b TierSchG (Handel mit Wirbeltieren), die dann zusätzlich erforderlich wäre.

"Das Halten von Tieren in einem Tierheim oder einer ähnlichen Einrichtung und der gewerbsmäßige Handel mit Wirbeltieren sind unterschiedliche Tätigkeiten, für die jeweils eine Erlaubnis erforderlich ist. Im Antrag auf Erteilung der Erlaubnis sind die Tätigkeiten, für die die Erlaubnis beantragt wird, anzugeben", erklärte das BMELV.


Quelle: Drucksache 17/10572 vom 29. 08. 2012 - Entwurf eines Gesetzes Dritten Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes

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#2

RE: Regierung legt Novellierung des Tierschutzgesetzes vor - Neue Erlaubnispflicht für die Einfuhr, Verbringung oder Vermittlung von

in Brisante Themen 17.09.2012 12:36
von Ilse | 7.326 Beiträge

Muß dann für jedes Tier eine eigene Erlaubnis vorliegen?


Elli, Pici und Ilse
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#3

RE: Regierung legt Novellierung des Tierschutzgesetzes vor - Neue Erlaubnispflicht für die Einfuhr, Verbringung oder Vermittlung von

in Brisante Themen 17.09.2012 12:46
von Muriel (gelöscht)
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Zitat von Ilse im Beitrag #2
Muß dann für jedes Tier eine eigene Erlaubnis vorliegen?


...nicht für das einzelne tier!
jede orga, th usw....die tiere aus dem ausland holen und vermitteln brauchen eine erlaubnis....

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#4

RE: Regierung legt Novellierung des Tierschutzgesetzes vor - Neue Erlaubnispflicht für die Einfuhr, Verbringung oder Vermittlung von

in Brisante Themen 17.09.2012 16:56
von di2202 (gelöscht)
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kurz um... wieder zu lasten der armen tiere (wie immer)

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#5

RE: Regierung legt Novellierung des Tierschutzgesetzes vor - Neue Erlaubnispflicht für die Einfuhr, Verbringung oder Vermittlung von

in Brisante Themen 18.09.2012 10:30
von Muriel (gelöscht)
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.....ich sehe es gerade 50:50.
leider habe ich in letzter zeit sehr schlechte erfahrungen mit einigen orgas und privatpersonen gemacht.
geredet und geschrieben wird immer...das tier steht an erster stelle.....nein es war immer das geld!

p.s.es ging nicht um foxterrier,
helfe ab und an noch bei den not shar pei.

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#6

RE: Regierung legt Novellierung des Tierschutzgesetzes vor - Neue Erlaubnispflicht für die Einfuhr, Verbringung oder Vermittlung von

in Brisante Themen 05.11.2012 21:31
von Isa | 1.514 Beiträge

Gerade eben der neue TASSO-Newsletter reingeschneit: .......

TASSO-Newsletter

Reisen mit Heimtieren in der EU:
Tierschützer fallen durch juristisches Raster

Wenn sich nicht schnell und massiv etwas an dem derzeitigen Änderungsentwurf zur "Verordnung des Europäischen Parlamentes über die Verbringung von Heimtieren zu anderen als Handelszwecken" ändert, dann haben ethisch motivierte Tierschützer, die Auslandshunde nach Deutschland bringen, kaum mehr eine Chance, Hunden im Ausland zu helfen. "Der derzeitige Entwurf gilt nur für den einzelnen Tierhalter im Reiseverkehr und würde somit Tierschützer eindeutig in die Schiene des Hundehandels drängen. Das bedeutet das Aus für den Auslandstierschutz", so Petra Zipp, Vorsitzende des Bundes gegen Missbrauch der Tiere (bmt).

Im Auftrag von TASSO und dem bmt hat der im Tierschutzrecht versierte Rechtsanwalt Dr. Konstantin Leondarakis der EU im Rahmen einer Stellungnahme Vorschläge unterbreitet, wie die Verordnung auf Tierschutztransporte angewendet werden könnte.

Eine der Hauptforderungen der Tierschützer ist eine Erweiterung der Ausnahmeregelungen für Tierschutzorganisationen, die Tiere im Ausland vor unnötigen Schmerzen, Leiden, Schäden oder sogar dem Tod bewahren, und die dabei keine gewerbliche Absicht verfolgen.

Darüber hinaus wird gefordert, dass Tierärzte, die den Heimtierausweis ausstellen, Tiere unverzüglich in einem nationalen Heimtierregister, welches Mitglied des europaweiten Netzwerkes Europetnet ist, registrieren. "Diese Maßnahme würde nicht nur zum Bürokratieabbau beitragen sondern auch den illegalen Welpenhandel erschweren", so Philip McCreight, Leiter von TASSO e.V.

Mehr zu diesem Thema finden Sie auf unserer Homepage: www.tasso.net/Gutachten-Tierschutz


Isa - Metis - Jannis
https://www.facebook.com/parmadogs.terrier.73
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#7

RE: Regierung legt Novellierung des Tierschutzgesetzes vor - Neue Erlaubnispflicht für die Einfuhr, Verbringung oder Vermittlung von

in Brisante Themen 05.11.2012 21:57
von Test (gelöscht)
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@Isa was bedeutet das im Klartext...

dass nur noch einzelene Hunde im Besitz des Halters reisen dürfen... oder ????

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#8

RE: Regierung legt Novellierung des Tierschutzgesetzes vor - Neue Erlaubnispflicht für die Einfuhr, Verbringung oder Vermittlung von

in Brisante Themen 05.11.2012 22:01
von Isa | 1.514 Beiträge

Ja, genau, d.h., die Orgas dürften dann nur noch einen Hund reisen lassen, alles andere würde "Tierhandel" bedeuten und somit als komerziell angesehen werden. Das war doch das gleiche, warum u.a. die Italiener sich jegliche Einmischung in "ihren Tierschutz" verbeten haben. Sie unterstellen den Tierschützern, dass diese die Tiere nur retten, um mit ihnen Geschäfte zu machen = gewerbsmäßiger Hundehandel.


Isa - Metis - Jannis
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#9

RE: Regierung legt Novellierung des Tierschutzgesetzes vor - Neue Erlaubnispflicht für die Einfuhr, Verbringung oder Vermittlung von

in Brisante Themen 07.11.2012 20:27
von Muriel (gelöscht)
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Darüber hinaus wird gefordert, dass Tierärzte, die den Heimtierausweis ausstellen, Tiere unverzüglich in einem nationalen Heimtierregister, welches Mitglied des europaweiten Netzwerkes Europetnet ist, registrieren. "Diese Maßnahme würde nicht nur zum Bürokratieabbau beitragen sondern auch den illegalen Welpenhandel erschweren", so Philip McCreight, Leiter von TASSO e.V.

...kann ich nur befürworten!

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