Unter Zoophilie versteht man jede Form sexueller Handlungen von Menschen an Tieren. Bis 1969 waren in Deutschland sexuelle Kontakte zwischen Mensch und Tier durch §175b des Strafgesetzbuches verboten. Die Strafbarkeit wurde 1969 durch die Strafrechtsreform aufgehoben.
"Leider haben 40 Jahre Vollzugspraxis des Tierschutzgesetzes aber gezeigt, dass die tierschutzrechtlichen Regelungen bei dieser Thematik ins Leere laufen. Verschiedene Fälle zeigten, dass selbst bei offen geständigen Tätern keine Konsequenzen möglich sind", so Dr. Madeleine Martin, Hessens Tierschutzbeauftragte.
Tierärzte haben sich zu der Aktionsgemeinschaft 'Tierärzte gegen Zoophilie & Sodomie' zusammengeschlossen, um dies zu ändern. Mit einer Online-Petition können Sie den Protest der Tierärzte unterstützen und zwar hier:
(th wau-mau-insel)
http://www.tieraerzte-gegen-zoophilie.de/petition.php